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Kursdetails
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25F104ET20 Photovoltaikanlage "Altes Gaswerk" der Stadtwerke Rostock AG: "Von der Gasgewinnung zum Sonnenstrom - Die Verwandlung des ältesten Energiestandortes in Rostock"





Tag der erneuerbaren Energien 2025


Tag der erneuerbaren Energien 2025


Mehr Informationen finden Sie unter:

www.swrag.de – Energie-Tag MV 2025



Sie möchten an der Veranstaltung teilnehmen? Dann melden Sie sich bitte bis spätestens zum 24.04.2025 online an.

Die Stadtwerke Rostock AG versorgt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock klimafreundlich mit Strom, Fernwärme und Erdgas. Der effiziente Betrieb des Stromnetzes sowie das umfangreiche Angebot im Bereich der Energieberatung gehören zum Leistungsspektrum des Unternehmens. Im Rahmen des Tages der Erneuerbaren Energien bietet die Stadtwerke Rostock AG allen Interessierten eine Führung auf dem Gelände des ehemaligen Gaswerkes an und zeigt dort die neu errichtete Photovoltaikanlage.

Treffpunkt: Bleicherstraße 22, 18055 Rostock

Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung möglich ist.

Kurs abgeschlossen

Kursort

Altes Gaswerk




Termine

Datum
1. Termin am 26.04.2025
Uhrzeit
14:30 - 16:00 Uhr
Ort
Ort: Altes Gaswerk, Bleicherstraße 22, 18055 Rostock




Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"

Rechtsvorschrift

Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)

Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum

(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.

(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.

Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.

Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.

Wie erfolgt die
Anmeldung?

Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.