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Kursdetails
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25F1030001 Steuererklärung verständlich gemacht - für (angehende) Rentner*innen

Zur besseren Planbarkeit bitten wir um Anmeldung bis 2 Wochen vor Kursbeginn.

Viele (künftige) Rentner*innen fragen sich, ob und wie sie Steuern zahlen müssen. In diesem Kurs erfahren Sie, wann Rentner*innen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind und wie die Formulare ausgefüllt werden.

Für eine sichere Planung Ihrer Steuerlast im Alter und um den gesetzlichen Erklärungspflichten nachkommen zu können, erhalten Sie in diesem Seminar in verständlicher Weise das notwendige Grundwissen. Dabei behandeln wir folgende Fragen:

- Welche Einnahmen sind steuerpflichtig?
- Wie ermittelt sich das zu versteuernde Einkommen?
- Was hat es mit dem Rentenfreibetrag und dem Altersentlastungsbetrag auf sich?
- Was können Rentner*innen steuermindernd geltend machen?
- Wie funktioniert das mit den Vorauszahlungen?

Die Kursleiterin informiert über aktuelle Gesetzesänderungen und verschafft Ihnen die notwendige Voraussetzung, damit Sie Ihre Steuererklärung selbstständig ausfüllen können. Entsprechende Formulare zur Erstellung der Steuererklärung bringt die Dozentin zum Kurs mit und bespricht diese. Ziel des Kurses ist auch, die Teilnehmenden zu motivieren, ihre Steuererklärungen über das Steuerportal ELSTER beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Wie sie das tun können, wird ebenfalls thematisiert.

Zielgruppe des Kurses sind Rentner*innen, die eine Regelaltersrente erhalten (werden).

Kursort

Raum 3.R02

ist barrierefrei

Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock


Termine

Datum
1. Termin am 21.06.2025
Uhrzeit
08:30 - 13:30 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.R02




Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"

Rechtsvorschrift

Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)

Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum

(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.

(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.

Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.

Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.

Wie erfolgt die
Anmeldung?

Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.