Sie befinden sich hier:

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Entgeltordnung der Volkshochschule der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
veröffentlicht im INTERNET unter der Adresse www.rostock.de/bekanntmachungen am 26. Juni 2024

 

§ 1 Grundsatz
Für die Teilnahme an den Veranstaltungen der Volkshochschule werden zur teilweisen De-ckung der Allgemeinkosten der Einrichtung Entgelte nach dieser Entgeltordnung erhoben. Von einer Kostendeckung wird aus Gründen des öffentlichen Interesses abgesehen. Der Begriff „Veranstaltung“ wird im Folgenden als Sammelbegriff für die verschiedenen For-mate der Bildungsmaßnahmen verwendet (Kurse, Vorträge, Seminare, Workshops, Exkursio-nen, Studienreisen, virtuelle Formate etc.). § 2 Veranstaltungsentgelte

(1) Die Entgelte sind pro Unterrichtsstunde zu zahlen. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Mi-nuten. Für Abendkurse zum nachträglichen Erwerb eines Schulabschlusses dauert die Unterrichtsstunde 40 Minuten.

(2) Das Entgelt beträgt pro Unterrichtsstunde mindestens 4,50 EUR, höchstens 25,00 EUR.

(3) Der jeweils gültige Stundensatz wird alle zwei Jahre auf Grundlage einer Kostenkalkulation festgelegt.

(4) Kurse zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen und Grundbildungskurse sind zur Sicherstellung der durch die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern angestrebten Gebührenfreiheit entgeltfrei.

(5) Für Veranstaltungen, die eine besondere Bedeutung für das Gemeinwohl haben oder sich an sozial bzw. finanziell benachteiligte Zielgruppen richten oder Pilotfunktion besitzen, kann ein Entgelt reduziert oder erlassen werden. Grundsätzlich sollen auch in diesem Bereich angemessene Kostendeckungsgrade erreicht werden. Diese Entscheidung wird unter dem Aspekt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel geprüft. Die Entscheidung trifft die Amtsleitung.

Eine besondere Bedeutung für das Gemeinwohl haben Bildungsmaßnahmen zur
‒ Förderung von Nachhaltigkeit, Demokratie, Gleichberechtigung, Integration und Selbsthilfe,
‒ Erhöhung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, elterlicher Erziehungskompetenz und bürgerschaftlichen Engagements,
‒ politischen Bildung,
‒ Umweltbildung.

(6) Die Entgelte einer jeden Veranstaltung sind dem jeweils gültigen Bildungsprogramm zu entnehmen. Änderungen werden bei der Anmeldung mitgeteilt.


§ 3 Sonstige Entgelte
(1) Für Prüfungen wird ein Prüfungsentgelt entsprechend der geltenden Prüfungsbestimmun-gen der jeweiligen Prüfungsinstitution zuzüglich einer Verwaltungskostenpauschale erhoben. Die Verwaltungskostenpauschale beträgt 23 %. Es wird klargestellt, dass die Verwaltungskostenpauschale aufgerundet wird, um keine Kommastellen zu enthalten.

(2) Die genaue Höhe des Prüfungsentgeltes ist dem gültigen Bildungsprogramm zu entneh-men. Jegliche Änderungen bezüglich des Prüfungsentgeltes werden den Teilnehmenden rechtzeitig bei der Anmeldung zur Prüfung mitgeteilt, um Transparenz und Rechtssicherheit zu gewährleisten.

(3) Prüfungen zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen sind kostenfrei.

(4) In Kursen zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen wird für Verbrauchsmateria-lien im Sinne des § 54 Abs. 2 Satz 3 des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern ein Kostenbeitrag je Teilnehmenden in Höhe von 15,00 EUR je Semester erhoben.

(5) Kosten für Lernmittel und Material, das die Volkshochschule für die Hand der Teilnehmen-den beschafft oder erstellt, werden gesondert erhoben. Auf die Erhebung wird im gültigen Bildungsprogramm bzw. bei der Anmeldung hingewiesen. Sie sind zusammen mit dem Entgelt zu entrichten.

(6) Für das Erstellen von Teilnahmebescheinigungen nach Semesterende, Bescheinigungen zur Vorlage und die Einzelanfertigung aktueller Teilnahmebescheinigungen werden Gebühren entsprechend der aktuell geltenden Verwaltungsgebührensatzung der Hanse- und Universi-tätsstadt Rostock erhoben.

(7) Für die Nutzung von Räumen der Volkshochschule durch Dritte werden folgende Nutzungsentgelte erhoben:

Unterrichtsraum

Mindestnutzungsdauer 2 Zeitstunden, gesamt: 60,00 EUR
     jede weitere Stunde: 10,00 EUR
    ab 6 Stunden (Tagesmiete): 100,00 EUR

Aula

Mindestnutzungsdauer 2 Zeitstunden, gesamt: 130,00 EUR
jede weitere Stunde: 46,00 EUR
ab 6 Stunden (Tagesmiete): 314,00 EUR.


Entstehen durch die Nutzung der Räume zusätzliche Kosten (z. B. für Reinigung, Wachdienst etc.) werden diese der Nutzerin/dem Nutzer in Rechnung gestellt. Das Nutzungsentgelt beinhaltet die Raumkosten und den allgemeinen Verwaltungsaufwand. Zusätzliche Serviceleistungen sind nicht vorgesehen.


§ 4 Ermäßigungen der Entgelte
(1) Ermäßigungen werden auf schriftlichen Antrag und bei Vorlage entsprechender Nachweise gewährt.

(2) Ermäßigungsberechtigungen sind bei der Anmeldung geltend zu machen. Tritt der Ermäßi-gungsgrund nach der Anmeldung ein, ist die Ermäßigungsberechtigung spätestens am ersten Kurstag geltend zu machen.

(3) Die Nachweise sind spätestens am 2. Kurstag vorzulegen.

(4) Eine nachträgliche Gewährung von Ermäßigungen ist nicht möglich.

(5) Die Ermäßigung für Einwohnerinnen und Einwohner der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beträgt 10 %. Sie wird durch den Nachweis mittels gültigem Ausweisdokuments gewährt.

(6) Die Ermäßigung beträgt 30 % für:
‒ Schülerinnen und Schüler,
‒ Au Pairs,
‒ Personen während eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres, eines Bundes- oder europäischen Freiwilligendienstes,
‒ Auszubildende,
‒ Direktstudierende an deutschen Universitäten und Hochschulen,
‒ Asylsuchende,
‒ Beziehende von Hilfen zum Lebensunterhalt,
‒ Beziehende von Grundsicherung im Alter,
‒ Beziehende von Grundsicherung bei Erwerbsminderung,
‒ Beziehende von Sozialgeld, Bürgergeld und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs-gesetz,
‒ Inhabende der Ehrenamtscard der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

Die Ermäßigung beträgt 50 % für Inhabende des Warnowpasses.

(7) Es wird nur eine Ermäßigung gewährt, auch wenn mehrere Voraussetzungen der Absätze 5 und 6 gleichzeitig zutreffen.

(8) Keine Ermäßigung wird gewährt bei:

‒ Einzelveranstaltungen,
‒ Veranstaltungen, deren Entgelte bis zu 10,00 EUR betragen,
‒ Prüfungen,
‒ Exkursionen,
‒ Studienfahrten und -reisen,
‒ Sprachreisen,
‒ Veranstaltungen mit Förderung Dritter,
‒ den in § 3 genannten sonstigen Entgelten.

Diese Veranstaltungen sind im Bildungsprogramm der Volkshochschule als nicht ermäßi-gungsberechtigt mit einem „*“ im Titel gekennzeichnet.


§ 5 Anmeldung und Anmeldeverfahren
(1) Für die Teilnahme an den Veranstaltungen der Volkshochschule ist eine verbindliche An-meldung erforderlich. Die verbindliche Anmeldung ist verpflichtend und stellt einen Antrag auf Vertragsschluss dar.

(2) Eine verbindliche Anmeldung besteht, wenn
‒ das ausgefüllte Anmeldeformular unterschrieben vorliegt oder
‒ die Anmeldung über das Internetportal der Volkshochschule erfolgte oder
‒ das Teilnahmeentgelt vor Beginn der Veranstaltung in der Kasse bezahlt wurde.

(3) Für Kurse zum nachträglichen Erwerb eines Schulabschlusses liegt eine verbindliche An-meldung dann vor, wenn die in der Verordnung über den Erwerb von Schulabschlüssen im Sekundarbereich I (Schulabschlussverordnung - AVO Sek I M-V) genannten Zulassungsvoraus-setzungen erfüllt sind und der Kostenbeitrag für Verbrauchsmaterialien im Sinne des § 54 Abs. 2 Satz 3 des Schulgesetzes bezahlt wurde.

(4) Das Anmeldeformular kann persönlich während der Sprechzeiten an der Anmeldung/ Infothek abgegeben, per Telefax oder Post zugeschickt oder als Anlage einer E-Mail beigefügt werden.

(5) Bei Minderjährigen und beschränkt Geschäftsfähigen sind die schriftliche Genehmigung der gesetzlichen Vertretung und eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung mit den zur Übersendung der Rechnung notwendigen Daten erforderlich.

(6) Zur Bearbeitung der Anmeldung und Zahlungsabwicklung ist die Erfassung folgender Daten erforderlich:
‒ Vorname Name
‒ Wohnsitz oder Ort des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland
‒ Geburtsdatum
‒ Geschlecht
‒ Telefonnummer
‒ Mail-Adresse.

(7) Mit der verbindlichen Anmeldung
‒ kommt der Vertrag unter dem Vorbehalt des Erreichens der Mindestteilnehmendenzahl ge-mäß § 8 zustande. Der Vertrag wird endgültig mit Eintritt der Bedingung wirksam;
‒ erkennen die Teilnehmenden die Regelungen dieser Entgeltordnung an.
 

§ 6 Entstehung und Fälligkeit der Zahlungspflicht
(1) Die Zahlungspflicht entsteht mit der verbindlichen Anmeldung zu einer Veranstaltung der Volkshochschule und dem Erreichen der Mindestteilnehmendenzahl gemäß § 8. Erfolgt die Teilnahme ohne vorherige verbindliche Anmeldung, entsteht die Zahlungspflicht mit der Teilnahme an der Veranstaltung.

(2) Die Teilnahme wird durch Unterschrift in der Teilnahmeliste dokumentiert.

(3) Zahlungspflichtig ist die/der Teilnehmende, bei Minderjährigen und beschränkt Geschäftsfähigen die Person, die die Kostenübernahmeerklärung unterzeichnet hat.

(4) Werden die Kosten durch einen Dritten übernommen, ist eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung notwendig. Diese muss die zur Übermittlung der Rechnung notwendigen Daten (Name, Wohnsitz, Geburtsdatum) und den Namen der/des begünstigten Teilnehmenden ent-halten. Dies entfällt, wenn das Entgelt bei Anmeldung der/des Begünstigten in der Kasse der Volkshochschule beglichen wird.

(5) Das Teilnahmeentgelt kann bis zur ersten Kursveranstaltung in der Kasse der Volkshochschule bezahlt werden.

(6) Danach ist eine Zahlung nur noch nach Erhalt der Rechnung per Überweisung möglich.

(7) Die Rechnung wird per E-Mail versandt. Eine Versendung per Post ist nur möglich, wenn keine E-Mail-Adresse vorhanden ist.

(8) Die Versendung der Rechnung erfolgt ab dem zweiten Kurstag.

(9) Das Entgelt ist zu dem in der Rechnung angegebenen Termin fällig.

(10) Entgelte für die Teilnahme an Einzelveranstaltungen sind unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn bar zu entrichten, wenn im Veranstaltungsprogramm keine andere Regelung angegeben ist.

(11) Beträgt das Entgelt einer Veranstaltung mehr als 150,00 EUR, räumt die Volkshochschule die Möglichkeit der Teilzahlungen ein.


§ 7 Entgelterstattungen
(1) Ein Rücktritt von einer verbindlichen Anmeldung ohne Angabe von Gründen ist kostenfrei möglich
‒ bei mehrwöchigen Kursen bis Veranstaltungsbeginn und
‒ bei Wochenend-/Kurz-/Einzelveranstaltungen bis zwei Werktage vor Veranstaltungsbeginn.
Die Abmeldung kann telefonisch oder persönlich während der Sprechzeiten sowie schriftlich erfolgen.

(2) Nach Beginn des Kurses ist das volle Kursentgelt zu entrichten.

(3) Ist eine Teilnahme aus dringenden persönlichen Gründen nicht mehr möglich, erfolgt eine Erstattung des Entgeltes entsprechend der nicht besuchten Unterrichtsstunden. Der Anspruch besteht nur, wenn
‒ mindestens die Hälfte der vorgesehenen Unterrichtsstunden nicht mehr besucht werden kann;
‒ spätestens zwei Wochen nach Eintritt des Rückzahlungsgrundes ein schriftlicher formloser Antrag auf Erstattung gestellt wurde;
‒ die Gründe in geeigneter Weise schriftlich nachgewiesen wurden.

Dringende persönliche Gründe sind:
‒ ein Wechsel des Wohnortes, der ein Erreichen des Kursortes im zumutbaren Rahmen ausschließt,
‒ eine behördlich angeordnete Beendigung des Aufenthalts in Deutschland,
‒ eine längerfristige Krankheit,
‒ veränderte Arbeitszeiten oder Arbeitsaufnahme, die den weiteren Besuch unmöglich machen.

(4) Entgelte werden bei Ausfall von geplanten Unterrichtsstunden anteilig erstattet. Eine Er-stattung ggf. weiterer, individueller Kosten der Teilnehmenden erfolgt nicht.

(5) Teilnahmeentgelte für Einzelveranstaltungen oder Veranstaltungen, die an bis zu 5 aufeinander folgenden Tagen stattfinden, werden nur erstattet, wenn die Erstattung vor Veranstaltungsbeginn geltend gemacht wird.

(6) Der Anspruch auf eine Gebührenerstattung kann von Teilnehmenden nur bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Kursende gegen die Volkshochschule geltend gemacht werden.

(7) Gutscheine können ab dem Tag des Kaufs und der Zahlung 48 Monate lang eingelöst werden. Danach verfallen sie. Eine Auszahlung gegen Bargeld oder Rückzahlung von Geld ist grundsätzlich nicht möglich.


§ 8 Veranstaltungsvoraussetzungen
(1) Die Veranstaltungen der Volkshochschule finden nur statt, wenn die Mindestteilnehmen-denzahl von 10 garantiert ist.

(2) Bei Schulabschlusskursen beträgt die Mindestteilnehmendenzahl 8, bei Kursen der Grundbildung 5.

(3) Die Mindestteilnehmendenzahl kann unterschritten werden, wenn die Kostendeckung des Kurses gewährleistet ist und das pädagogisch-didaktische Konzept dies erfordert.

(4) Auf Wunsch und mit Zustimmung der Teilnehmenden kann der Kurs stattfinden, wenn das Entgelt der fehlenden Teilnehmenden auf die verbleibenden Teilnehmenden umgelegt wird.

(5) Im Ausnahmefall kann auf Entscheidung der Volkshochschulleitung ein Kurs mit einer ge-ringeren als der Mindestteilnehmendenzahl ohne Erhöhung des Entgeltes beginnen.

(6) Die Volkshochschule behält sich für alle von ihr genutzten Veranstaltungsorte das Hausrecht vor. Bei Verstößen gegen die Hausordnung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock oder der Volkshochschule Rostock können Teilnehmende vom Besuch der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Eine Erstattung der Entgelte erfolgt in diesen Fällen nicht.


§ 9 Kursausfall und Veränderung im Kurs
(1) Fallen Veranstaltungen bzw. einzelne Kursstunden aus von der Volkshochschule nicht zu vertretenden Gründen aus, so besteht seitens der Teilnehmenden kein Anspruch auf Nachholung.

(2) Die Volkshochschule behält sich vor, aus wichtigen Gründen Kurse mit einer anderen Kurs-leitung als ausgeschrieben zu besetzen sowie den Veranstaltungsort zu wechseln. Daraus entsteht kein Anspruch auf Entgelterstattung.


§ 10 Teilnahme an einem schon laufenden Kurs
(1) Die Teilnahme an einem Kurs nach seinem regulären Beginn ist nur nach Beratung mit den Mitarbeitenden des jeweiligen Fachbereiches möglich.

(2) Bei Kursen mit bis zu 20 Unterrichtsstunden ist stets das volle Entgelt zu entrichten.

(3) Umfasst ein Kurs mehr als 20 Unterrichtsstunden, ist ein anteiliges Kursentgelt zu zahlen, wenn der Eintritt in den Kurs nach der 3. Kursveranstaltung erfolgte.


§ 11 Einschränkung der Gültigkeit
(1) Die Festlegungen dieser Entgeltordnung gelten nicht, wenn die Volkshochschule Bildungsmaßnahmen
‒ in Kooperation mit Dritten,
‒ mit Förderung Dritter,
‒ für Einzelpersonen,
‒ für private Unternehmen,
‒ für juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts,
‒ für Ämter, nachgeordnete Einrichtungen oder Eigenbetriebe der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
durchführt.

(2) Für Bildungsmaßnahmen für Einzelpersonen, für private Unternehmen, für juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sind Entgelte zu erheben, die sich am Aufwand der Bildungsmaßnahme bemessen.


§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Die Entgeltordnung der Volkshochschule der Hanse- und Universitätsstadt Rostock tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung der Volkshochschule der Hansestadt Rostock vom 1. Juni 2012 (veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 13 vom 27. Juni 2012), geändert durch die Erste Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule der Hansestadt Rostock vom 9. Dezember 2014 (Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 25 vom 17. Dezember 2014), außer Kraft.

Ferien
Im Allgemeinen gilt für Kurse der Volkshochschule die Schulferienregelung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht. Jedoch kann in besonderen Fällen eine kursfreie Zeit vereinbart werden. Die erforderlichen Absprachen zwischen den Teilnehmenden und der Kursleitung erfolgen dann zu Beginn des Kurses.


Kund*innenhinweise und Beschwerdemöglichkeiten
Die Mitarbeitenden der Volkshochschule haben alles in ihren Kräften Stehende getan, damit sich für Sie Ihre Kursteilnahme erfolgreich und angenehm gestaltet.

Sollte es dennoch zu kritikwürdigen Umständen kommen, sind wir sehr daran interessiert, darüber durch Sie informiert zu werden. Für diesbezügliche Gespräche stehen Ihnen Ihre Kursleitung, aber auch die Fachbereichsleitungen sowie die Leitung der Einrichtung gern zur Verfügung.

Selbstverständlich können Sie Ihre Kritik in schriftlicher, auch anonymer Form äußern.
 

Sonstige Serviceleistungen:


Lernwerkstatt
In den Fachbereichen "Schulabschlüsse" und "Grundbildung" existiert eine Lernwerkstatt, in der entsprechende Lernaufgaben durch die Nutzung von Lernsoftware, Literatur und des Internets selbstständig gelöst werden können.
 

Bestätigungen/Zertifikate
Am Ende eines Kurses können Sie sich Ihre Teilnahme durch uns bestätigen lassen. Gern stellen wir Ihnen eine entsprechende Teilnahmebestätigung aus. Diese Leistung können Sie entgeltfrei in Anspruch nehmen, wenn Sie die Teilnahmebestätigung am Ende des Kurses auf einer von den Kursleitenden ausgegebenen Liste anfordern.

Außerhalb dieses Verfahrens angeforderte Teilnahmebestätigungen sind kostenpflichtig. Die Preise dafür entnehmen Sie bitte dem Abschnitt „sonstige Entgelte" der Entgeltordnung.
 

Lernmittel
Lern- und Arbeitsmittel, die in der Hand der Lernenden bleiben, werden grundsätzlich nicht durch die Volkshochschule gestellt (Ausnahmen werden bei den einzelnen Angeboten beschrieben).
 

In eigener Sache
Die Mitarbeitenden der Volkshochschule der Hanse- und Universitätsstadt Rostock haben dieses Programm mit großer Sorgfalt verfasst. Trotzdem können äußere, durch uns nicht beeinflussbare Bedingungen in wenigen Fällen zu Veränderungen der Kursdaten, wie Beginn, Dauer, Ort usw. führen. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis.